Staffelmiete einfach erklärt: Das sollten Vermieter in Hamburg wissen

Staffelmiete in Hamburg

Eine Immobilie in Hamburg zu vermieten, ist attraktiv – besonders in begehrten Stadtteilen wie Eimsbüttel, Winterhude oder Wilhelmsburg. Doch gerade bei der Gestaltung von Mietverträgen gibt es für Vermieter einiges zu beachten. Ein Instrument, das besonders häufig eingesetzt wird, ist die sogenannte Staffelmiete.

Aber was genau verbirgt sich dahinter und wie kann man sie anwenden? Wir fassen die wichtigsten Fakten zusammen.

Was bedeutet Staffelmiete?

Bei einem Staffelmietvertrag vereinbaren Vermieter und Mieter bereits bei Vertragsabschluss, dass sich die Miete zu festgelegten Zeitpunkten automatisch erhöht. Entscheidend dabei ist, dass diese Zeitpunkte klar und eindeutig im Vertrag fixiert sind – die Angabe muss zwingend ein konkretes Datum enthalten. Zwischen den einzelnen Mietstufen muss außerdem mindestens ein Jahr liegen.

  • Planungssicherheit: Vermieter profitieren von klaren, im Voraus festgelegten Mietsteigerungen und sparen dadurch Aufwand und Diskussionen, die oft mit regulären Mieterhöhungen verbunden sind.
  • Umgehen der Kappungsgrenze: Anders als bei herkömmlichen Mieterhöhungen dürfen Staffelmieten die übliche Kappungsgrenze von maximal 20 Prozent Erhöhung innerhalb von drei Jahren überschreiten.
  • Geringerer Verwaltungsaufwand: Da die Mieterhöhungen automatisch erfolgen, entfällt der bürokratische Aufwand rund um eine Mietanpassung.
  • Mietpreisbremse beachten: In Hamburg gilt jedoch die Mietpreisbremse. Neue Staffelmieten dürfen daher maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen – außer, das Mietverhältnis bestand bereits vor Einführung der Mietpreisbremse.
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Was Sie bei der Staffelmiete unbedingt beachten sollten

  • Formvorschriften einhalten: Die Staffelmiete muss schriftlich im Mietvertrag fixiert sein. Formulierungen wie „jährlich“ oder „alle zwei Jahre“ sind rechtlich ungültig. Jede Erhöhung muss mit exaktem Datum und exaktem Betrag genannt werden. Prozentangaben sind ebenfalls unzulässig.
  • Keine weiteren Mieterhöhungen möglich: Während der Laufzeit eines Staffelmietvertrags dürfen keine zusätzlichen Mieterhöhungen, etwa aufgrund von Modernisierungen oder Anpassungen an die ortsübliche Miete, vorgenommen werden.
  • Mieter informieren: Es empfiehlt sich, die Mieter rechtzeitig vor dem jeweiligen Erhöhungsdatum nochmals auf die anstehende Mietanpassung hinzuweisen, um Streitigkeiten vorzubeugen.
Stadtteil Ottensen im Sommer
Stadtteil Ottensen im Sommer (Bild: ahoihamburg)

Die Staffelmiete lohnt sich besonders in dynamischen Märkten wie Hamburg, um langfristig Planungssicherheit und attraktive Renditen zu sichern. Voraussetzung ist jedoch eine sorgfältige und rechtlich korrekte Gestaltung des Mietvertrags. Professionelle Unterstützung durch Immobilienexperten kann helfen, Fehler zu vermeiden und alle rechtlichen Anforderungen zu erfüllen.

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(Aktuell: August 2024) – alle Angaben ohne Gewähr.

Mit Liebe gemacht in Hamburg-Barmbek.

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