Für Feuerwerksfans in Hamburg gibt es auch für den Jahreswechsel 2025/2026 eine klare Regelung für die Innenstadt: Das Mitführen, Zünden und Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist in der Silvesternacht in bestimmten zentralen Bereichen der Stadt wieder untersagt.
Eine Maßnahme, die bereits in den Vorjahren galt und erneut von der Polizei Hamburg durch eine Allgemeinverfügung festgelegt wurde.
Betroffene Bereiche des Feuerwerksverbots
Das Feuerwerksverbot gilt in Hamburg-Altstadt und Hamburg-Neustadt, insbesondere:
- Jungfernstieg
- Neuer Jungfernstieg
- Lombardsbrücke
- Ballindamm
- Reesendamm
- Rathausmarkt (Rathausvorplatz)
Diese Gebiete rund um die Binnenalster und den Rathausmarkt zählen zu den Verbotszonen.
Gültige Zeiten des Feuerwerksverbots
- 31. Dezember 2025, 18:00 Uhr bis 1. Januar 2026, 01:00 Uhr.
In diesem Zeitraum dürfen in den ausgewiesenen Zonen keine Feuerwerkskörper der Kategorien F2, F3 und F4 gezündet oder mitgeführt werden.
Ausnahmen & Kleinstfeuerwerk
Erlaubt sind in den Verbotszonen nur sogenannte Kleinstfeuerwerke (Kategorie F1) – zum Beispiel Wunderkerzen und Knallerbsen. Größere Feuerwerkskörper wie Raketen, Batterien oder Böller sind in dieser Zeit dort nicht zulässig.
Hintergrund des Verbots
Die Polizei richtet die Verbotszonen seit mehreren Jahren ein, um Gefahren für Menschenmengen zu reduzieren. In der Vergangenheit kam es in der Silvesternacht wiederholt zu gefährlichen Situationen und Verletzungen, besonders an den zentralen Stellen mit starker Menschenansammlung. Deshalb wird die Maßnahme fortgeführt, um Sicherheit für Feiernde, darunter viele Familien mit Kindern, zu gewährleisten.
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