Senat erlässt Katzenschutzverordnung: Katzen müssen bis 2026 kastriert und gechippt sein

Ab dem 1. Januar 2026 gilt in ganz Hamburg eine neue Katzenschutzverordnung, die den Tierschutz weiter vorantreiben soll. Ziel der Verordnung ist es, die unkontrollierte Vermehrung freilebender Katzen einzudämmen und damit das Leid dieser Tiere zu mindern.

Der Hamburger Senat folgt mit dieser Maßnahme einem Beschluss der Hamburgischen Bürgerschaft und setzt die jahrelange Arbeit des Hamburger Tierschutzvereins von 1841 e. V. fort, der bereits durch Kastrationsprogramme wichtige Vorarbeit geleistet hat.

Regelungen im Überblick:

  • Alle freilebenden Katzen müssen bis zum 31. Dezember 2025 gechippt, registriert und kastriert werden.
  • Die Pflicht gilt für Katzen ab einem Alter von fünf Monaten.
  • Katzenhalter tragen die Kosten für Chippen und Kastration selbst. Die Registrierung ist bei Anbietern wie Tasso oder Findefix kostenfrei.
  • Ausnahmen gelten für reine Wohnungskatzen.

10.000 freilebende Katzen in Hamburg

Anna Gallina, Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz, erklärt die Dringlichkeit der Verordnung: „In Hamburg leben schätzungsweise 10.000 freilebende Katzen. Viele von ihnen leiden unter Krankheiten, Verletzungen und Nahrungsknappheit. Durch die neue Regelung wollen wir das Tierleid reduzieren und den Tierschutz nachhaltig verbessern. Zudem können gechipte und registrierte Katzen schneller ihrem Besitzer zugeordnet werden.“

Neben dem verbesserten Schutz freilebender Katzen profitieren auch Halter von den neuen Regelungen: Kastrierte Tiere zeigen weniger aggressives Verhalten, geraten seltener in Revierkämpfe und minimieren ihr Unfallrisiko im Straßenverkehr, da der Paarungstrieb entfällt.

Zahlen im europäischen Vergleich

10.000 Katzen klingt zwar nach einer großen Zahl, im europäischen Vergleich ist es jedoch relativ wenig. Schätzungen zufolge leben die meisten freilebenden Katzen in Städten wie Athen, Barcelona und Rom. In der italienischen Hauptstadt geht man davon aus, dass etwa 200.000 Katzen auf den Straßen und in den Parks leben. Hier kümmern sich viele freiwillige Helfer, sogenannte „Gattare“, um das Wohl der Tiere, indem sie sie füttern und betreuen.

Sanktionen bei Verstößen möglich

Wer seiner Verpflichtung nicht nachkommt, riskiert eine behördliche Anordnung, die mit Verwaltungsgebühren und einem möglichen Zwangsgeld verbunden sein kann.

Hamburg sendet mit dieser Verordnung ein Signal für den Tierschutz. Bereits in der Vergangenheit hat die Stadt Schritte unternommen, wie das Verbot des Handels mit lebenden Tieren auf dem Fischmarkt und das Ende des gewerblichen Zurschaustellens von Tieren auf dem Hamburger Dom.

Letzteres betraf jedoch nur noch zwei Schausteller: das traditionelle und beliebte Pony-Karussell sowie den Mäusezirkus, die bis dato alle Tierschutzauflagen erfüllten. Auch auf dem Fischmarkt war es schon vor Einführung des Verbots zunehmend schwierig, Händler zu finden, die noch lebende Tiere anboten.

Hamburg blieb bei der Entwicklung lange zurück

Diese Beobachtungen lassen den Schluss zu, dass die gesellschaftliche Entwicklung im Hinblick auf den Tierschutz schneller voranschreitet als die Verordnungen und Verbote des Hamburger Senats – das gilt auch für die Katzenschutzverordnung. Mehr als 850 Städte und Gemeinden in Deutschland, darunter auch Metropolen wie Köln und Berlin, haben eine solche Verordnung schon seit Jahren.

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